In meinem Arbeitsvertrag steht, der Betrieb habe eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen. Wenn ich krank werde, erhalte ich 80 Prozent des Lohns.



Ich möchte aber Näheres über diese Versicherung erfahren und habe deshalb dem Arbeitgeber diverse Fragen gestellt. Ich bekam keine Antwort; man sagte mir, die Details der Versicherung seien eine vertrauliche Angelegenheit zwischen Betrieb und Versicherungsgesellschaft. Habe ich ein Recht auf Auskunft?



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