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K-Tipp 19/2007
12.11.2007
Ja. Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund ist in den meisten Gemeinden bewilligungs- und gebührenpflichtig – so auch in Horgen.
Zur Kasse gebeten werden alle Fahrzeugbesitzer, die nicht in der Gemeinde wohnen, aber das Auto regelmässig über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen. Auch Fahrzeugbesitzer, die zwar in der Gemeinde wohnen, aber weder einen privaten Parkplatz noch eine Garage haben, sind davon betroffen.
In der Gemeinde Horgen beträgt die monatliche Gebühr für Personenwagen 30 Franken.
Die Gebühren variieren von Gemeinde zu Gemeinde und müssen meist für sechs Monate im Voraus entrichtet werden. Nicht bezahlte Gebühren werden nachgefordert.
Die Gebühr ist so lange geschuldet, bis der Fahrzeugbesitzer nachweist, dass er keine Bewilligung mehr benötigt. Im Voraus bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet.
Zur Kasse gebeten werden alle Fahrzeugbesitzer, die nicht in der Gemeinde wohnen, aber das Auto regelmässig über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen. Auch Fahrzeugbesitzer, die zwar in der Gemeinde wohnen, aber weder einen privaten Parkplatz noch eine Garage haben, sind davon betroffen.
In der Gemeinde Horgen beträgt die monatliche Gebühr für Personenwagen 30 Franken.
Die Gebühren variieren von Gemeinde zu Gemeinde und müssen meist für sechs Monate im Voraus entrichtet werden. Nicht bezahlte Gebühren werden nachgefordert.
Die Gebühr ist so lange geschuldet, bis der Fahrzeugbesitzer nachweist, dass er keine Bewilligung mehr benötigt. Im Voraus bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet.
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Was ist regelmässig?
Ab wann kann man sagen, dass man regelmässig auf öffentlichem Grundstück parkiert? Was ist, wenn ich monatlich etwa 5-6 x durch die Nacht und 2x am Tag parkiere? (Und weshalb sind die entsprechenden Germeinern nicht verpflichtet, das korrekt zu kommunizieren und die Parplätze so zu beschriften?) Lg Liqu2007