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Brille und Kasse: Weniger Arztbesuche.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung zahlt gewisse Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen. Neu ist: Seit dem 1. Januar 2000 müssen die Erwachsenen nur noch einmal zum Augenarzt.
Das sind die Regeln, die jetzt gelten:
° Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr haben jedes Jahr einen Anspruch auf einen Beitrag von 200 Franken. Dazu ist aber jedes Mal die Verordnung eines Arztes nötig.
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