Krankenkasse - Gibts für mich keine Unfalldeckung mehr?
Inhalt
K-Tipp 19/2001
14.11.2001
Ich war jahrelang angestellt und habe daher als Sparmassnahme bei der Krankenkasse die Unfalldeckung gestrichen.
Nun bin ich pensioniert; deshalb wollte ich bei der Krankenkasse die Unfalldeckung wieder einschliessen.
Nun weigert sich die CSS, mir die Unfalldeckung bei den Zusatzversicherungen wieder zu gewähren. Muss ich das akzeptieren?
Ja. Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen herrscht - anders als bei der obligatorischen Grundversicherung - V...
Ich war jahrelang angestellt und habe daher als Sparmassnahme bei der Krankenkasse die Unfalldeckung gestrichen.
Nun bin ich pensioniert; deshalb wollte ich bei der Krankenkasse die Unfalldeckung wieder einschliessen.
Nun weigert sich die CSS, mir die Unfalldeckung bei den Zusatzversicherungen wieder zu gewähren. Muss ich das akzeptieren?
Ja. Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen herrscht - anders als bei der obligatorischen Grundversicherung - Vertragsfreiheit; die Kasse kann im Grundsatz machen, was sie will.
Folge: Bei den Zusatzversicherungen betrachten die Kassen den Antrag auf Wiedereinschluss der Unfalldeckung als eine Höherversicherung. Deshalb müssen Antragsteller einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Hat nun die Kasse das Gefühl, der Antragsteller werde aufgrund seiner Krankengeschichte übermässig viele Arztrechnungen einschicken, kann sie den Antrag ablehnen.
Für den Kunden heisst das: Die bestehenden Zusatzversicherungen (zum Beispiel eine Halbprivatversicherung) laufen zwar weiter, decken aber Behandlungen wegen eines Unfalls nicht. Das würde bedeuten, dass man nach einem Unfall auf die allgemeine Abteilung muss statt ins Zwei-Bett-Zimmer.
Tipp für die Versicherten: Wenn Sie in der Zusatzversicherung die Unfalldeckung streichen, senkt das zwar die Prämien, Sie müssen aber damit rechnen, dass Ihre Kasse den Wiedereinschluss verweigert. Der Schritt will also gut überlegt sein. Bei «kleinen» Zusatzversicherungen für besondere Leistungen lohnt sich der Ausschluss nicht.
Bei der obligatorischen Grundversicherung hingegen geht niemand ein Risiko ein. Anders ausgedrückt: In der Grundversicherung muss Ihnen die Kasse die Unfalldeckung ohne Wenn und Aber wieder gewähren - und zwar sofort.
Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, die Unfalldeckung aus der Grundversicherung zu streichen. Das können alle Angestellten tun, die pro Woche mindestens acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber arbeiten und dort folglich auch für Unfälle in der Freizeit versichert sind. Die Prämienersparnis liegt bei den meisten Krankenkassen zwischen 4 und 10 Prozent.
Das sind die genauen Modalitäten:
- Wenn Sie in einen Betrieb eintreten und die Unfalldeckung bei der Krankenkasse streichen können, müssen Sie dies bei der Krankenkasse schriftlich beantragen - und eine Bestätigung des Arbeitgebers beilegen, dass Sie im Betrieb unfallversichert sind. Die Sistierung bei der Krankenkasse tritt dann ab dem ersten Tag des Folgemonats in Kraft; ab diesem Datum müssen Sie auch weniger Prämien zahlen.
Falls Sie diese Meldung an die Krankenkasse vergessen und sich beispielsweise erst Monate später melden, erhalten Sie die zu viel bezahlte Prämie nicht zurück.
- Falls Sie aus einem Betrieb austreten und folglich dort die Unfallversicherung verlieren, müssen Sie sich ebenfalls so bald wie möglich bei der Krankenkasse melden. Die Krankenkasse wird dann die Unfalldeckung wieder einschliessen und Ihnen ab dem Folgemonat eine entsprechend höhere Prämie in Rechnung stellen.
Sollten Sie die Meldung an die Krankenkasse vergessen, hat das insofern keine negativen Folgen, als Ihre Krankenkasse bei einem Unfall trotzdem Arzt- und Spitalkosten zahlen muss. Sie müssen aber die Mehrprämie rückwirkend (inklusive Verzugszinsen) nachzahlen.
(em)