Auch für Ausländer gültig.



Ein deutsches Ehepaar ist im November 1983 in die Schweiz eingereist und besitzt die Niederlassungsbewilligung. Die beiden sind seit 1962 in Deutschland krankenversichert. Deshalb weigerten sie sich, eine schweizerische Krankenkassen-Grundversicherung abzuschliessen, die für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch ist.



Diesen Streit hat das Bundesgericht nun endgültig entschieden: Eine Befreiung vom Obligatorium kommt ...