Ein Genfer hatte bei der Helsana das Sparmodell Premed24 abgeschlossen. Wer so versichert ist, muss vor jedem Arztbesuch wegen eines neuen Leidens die medizinische Beratungs-Hotline anrufen – ausser in Notfällen. Als der Mann zweimal einen Internisten besuchte, ohne vorher anzurufen, schloss ihn die Helsana aus dem Sparmodell aus, er musste also ab dem Folgemonat die Normalprämie zahlen.

Das Bundesgericht hat das abgesegnet. Der Mann hatte zwar argumentiert, es sei ein Notfall gewesen. Doch das wurde verneint, weil er die verschriebenen Medikamente erst 3 bzw. 14 Tage nach dem Arztbesuch in der Apotheke abgeholt hatte. Auch sein Argument, man hätte ihn nach dem ersten unzulässigen Arztbesuch zuerst verwarnen sollen, nützte nichts.   

Bundesgericht, Urteil 9C_290/2011 vom 22. 11. 2011