Kündigen: Ein Hindernislauf
Inhalt
K-Tipp 17/2000
18.10.2000
Die Radio- und Fernsehkonzession kündigen? Nichts leichter als das, dachte sich Hanna Veit - und erlebte eine unangenehme Überraschung mit einer fast unendlichen Geschichte.
Weil Hanna Veit aus ihrer Wohnung ausziehen musste, gründete sie zusammen mit ihrer Tochter Monika eine Wohngemeinschaft.
«Monika bezahlt in ihrer Wohnung die Radio- und Fernsehkonzession, deswegen kündigte ich meine auf den Zügeltermin hin», erklärt die 61-Jährige.
Trotz...
Die Radio- und Fernsehkonzession kündigen? Nichts leichter als das, dachte sich Hanna Veit - und erlebte eine unangenehme Überraschung mit einer fast unendlichen Geschichte.
Weil Hanna Veit aus ihrer Wohnung ausziehen musste, gründete sie zusammen mit ihrer Tochter Monika eine Wohngemeinschaft.
«Monika bezahlt in ihrer Wohnung die Radio- und Fernsehkonzession, deswegen kündigte ich meine auf den Zügeltermin hin», erklärt die 61-Jährige.
Trotzdem schickte die Billag AG, Inkassostelle für die Radio- und Fernsehgebühren, eine Zahlungseinladung.
Mit Befremden, erzählt Hanna Veit, habe sie diese zur Kenntnis genommen, denn «meine Adressänderung hat man registriert, nicht aber meine Kündigung».
Veit reklamierte schriftlich und erhielt trotzdem nochmals eine Rechnung für das nächste Quartal. Mehrere Reklamationen von Veit und Zahlungseinladungen von der Billag AG gingen hin und her. Als die Kündigungsbestätigung schlussendlich doch noch kommt, wird sie gleich doppelt geschickt: einmal an Frau Hanna Veit und zusätzlich an Herrn Hanna Veit. Genervt und erzürnt über eine erneut beigelegte Zahlungseinladung, schickte Frau Veit alles an die Billag zurück. Danach hörte sie nichts mehr von der Firma.
Mit diesen Tatsachen konfrontiert, räumt Bernhard Marchand, Mitglied der Geschäftsführung der Billag AG, ein, dass bei einer so grossen Kundenzahl auch Fehler passieren: «Aber normalerweise wird eine Abmeldung gleich vollzogen, das heisst, sie tritt innerhalb eines Monats in Kraft.»
Nach der Intervention des K-Tip hat Marchand nun versprochen, die unerfreuliche Angelegenheit sofort ins Reine zu bringen.
(mar)