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K-Tipp 4/2002
20.02.2002
Mein Chef hat mir Ende Januar gekündigt, und zwar mit 3 Monaten Frist per Ende April. Ich muss aber im März noch eine Woche in den Zivilschutz. Verschiebt sich dadurch der Kündigungstermin?
Ja. Bei Zivilschutz gilt wie bei Militär, Krankheit oder Schwangerschaft eine Sperrfrist: Ihre Kündigungsfrist wird um so viele Tage verlängert, wie der Dienst dauert.
Bei einer Woche Zivilschutz verlängert sich die Kündigungsfrist vorerst bis Mitte Mai. Weil aber Kündigungen meistens nur auf das Monatsende möglich sind, verlängert sich die Frist bis Ende Mai.
Dies ist auch so, wenn im Vertrag kein spezieller Kündigungstermin erwähnt ist: Ohne andere vertragliche Abmachung gilt das Monatsende als Kündigungstermin.
Bei Militär und Zivilschutz gilt eine weitere Verlängerung: Falls der Dienst mehr als 11 Tage dauert, wird die Kündigungsfrist zusätzlich um 4 Wochen vor und nach dem Dienst verlängert.
Faktisch würde das heissen: Wenn Sie im März 3 Wochen lang in den WK müssten, würde Ihr Arbeitsverhältnis bis Ende Juli dauern.
ACHTUNG: All dies gilt nur, wenn Ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat. Wenn Sie selber kündigen, wird die Kündigungsfrist nie verlängert, weder durch Krankheit noch durch WK oder Ähnliches.
(ge)
Ja. Bei Zivilschutz gilt wie bei Militär, Krankheit oder Schwangerschaft eine Sperrfrist: Ihre Kündigungsfrist wird um so viele Tage verlängert, wie der Dienst dauert.
Bei einer Woche Zivilschutz verlängert sich die Kündigungsfrist vorerst bis Mitte Mai. Weil aber Kündigungen meistens nur auf das Monatsende möglich sind, verlängert sich die Frist bis Ende Mai.
Dies ist auch so, wenn im Vertrag kein spezieller Kündigungstermin erwähnt ist: Ohne andere vertragliche Abmachung gilt das Monatsende als Kündigungstermin.
Bei Militär und Zivilschutz gilt eine weitere Verlängerung: Falls der Dienst mehr als 11 Tage dauert, wird die Kündigungsfrist zusätzlich um 4 Wochen vor und nach dem Dienst verlängert.
Faktisch würde das heissen: Wenn Sie im März 3 Wochen lang in den WK müssten, würde Ihr Arbeitsverhältnis bis Ende Juli dauern.
ACHTUNG: All dies gilt nur, wenn Ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat. Wenn Sie selber kündigen, wird die Kündigungsfrist nie verlängert, weder durch Krankheit noch durch WK oder Ähnliches.
(ge)
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Kündigung mit Freistellung und Austrittsinformationen
Hallo Am 20.02.20 wurde ich freigestellt. Per 13.03.20 wurde ich von jeglicher Arbeitsleistung bis zum Ende des Arbeitsverhältnis freigestellt. Die Kündigungsfrist läuft drei Monate bis zum 31.05.20 Am 09.04.20 habe ich vom Zivilschutz ein Aufgebot vom 27.05 - 03.06.20 erhalten (Corona-Dienst) Jetzt meine Frage, muss hier meine KF nicht um eine Woche bis Mitte Juni verlängert werden sprich bis Ende Juni (da jedes Arbeitsverhältnis per Ende Monat gekündigt wird). Ich habe meinen Ex-Arbeitgeber damit konfrontiert und die Antwort war folgende: In dieser Situation verlängert sich das Arbeitsverhältnis nicht, da ich gemäss OR 336c Abs 1 lit. mehr als 11 Tage im Dienst sein muss. Die Regelungen mit den 11 Tagen ist eine Sonderregel wodurch die KF um weitere vier Wochen verlängert wird aber die Anzahl Tage spielen für eine Verlängerung doch keine Rolle? Die KF muss bis Ende Juni 2020 verlängert werden?! Danke für Ihr Feedback und Hilfe! Dave