Ja. Weil im Mietvertrag vereinbart wurde, dass das Halten von Hunden verboten ist, handeln Sie nicht vertragsgemäss, falls Sie in dieser Situation trotz Mahnung des Vermieters auch in Zukunft regelmässig Tiere zu Besuch haben.

Wenn also das Tier Ihrer Freundin weiterhin die Wochenenden bei Ihnen verbringt, hat der Vermieter das Recht, Ihnen die Wohnung mit einer Frist von nur 30 Tagen auf das Ende eines Monats zu kündigen. Er muss die Kündigung vorgängig schriftlich androhen.

Der Vermieter muss zwar akzeptieren, wenn ab und zu ein Besuch mit Hund zu Ihnen kommt - etwa ein Onkel, der jedes Jahr ein- bis zweimal mit seinem Hund zum Nachtessen aufkreuzt. Selbst wenn der Onkel einmal bei Ihnen übernachten sollte, wäre das erlaubt.

Derart häufige und regelmässige Besuche von Hunden wie jetzt im Falle Ihrer Freundin sind aber klar nicht erlaubt.

(ln)