Wenn es darum geht, den Kunden im Kleingedruckten Pflichten aufzubürden, entwickeln die Rechtsabteilungen vieler Firmen ungeahnte Kreativität.



Ein neues Müsterchen liefert die Kabelnetzbetreiberin Cablecom. In Artikel 8 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum «hispeed internet» heisst es, dass der Kunde «die Pflicht hat, sich regelmässig über die aktuellen AGB zu informieren. Im Fall von Änderungen ist der Kunde berechtigt, innerhalb eines Monats (...) zu kündi...