Eigentlich braucht man den Laserpointer als optischen Zeigestab, zum Beispiel bei Vorträgen. Der gebündelte, meist grüne, rote oder blaue Strahl trifft das anvisierte Objekt punktgenau. Er verleitet aber auch zum Spielen – und das kann gefährlich werden.
Laut Bundesamt für Gesundheit gelangen nämlich zahlreiche Laserpointer in Umlauf, die den Grenzwert von maximal 1 Milliwatt Leistung teils stark überschreiten. Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen, in ausländischen Internet-Shops aber leicht erhältlich. Ihre Strahlen können die Netzhaut schädigen und zu Hautverbrennungen führen.
Das Amt empfiehlt deshalb dringend, nur Laserpointer zu verwenden, die klar als Laser der erlaubten Klassen 1 oder 2 gekennzeichnet sind (siehe Bild). Auch für diese höchstens 1 Milliwatt starken Geräte gilt aber: Niemals auf Personen zielen – und schon gar nicht auf ­Augen oder Gesicht!