Nein. Während des Arbeitsverhältnisses besteht zwar eine Treuepflicht. Das heisst konkret: Sie dürfen den Betrieb Ihres Arbeit­gebers nicht konkurren­zieren.

Mit einer Weiterbildung in Ihrer Freizeit hat das aber nichts zu tun. Sie müssen deshalb Ihren Arbeitgeber über Ihre Weiterbildung nicht informieren, und Sie brauchen auch sein Einverständnis nicht.

Die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verlangt aber, dass Sie wegen der Weiterbildung nicht übermüdet zur Arbeit erscheinen, da das Ihre ­Leistungsfähigkeit bei der Arbeit beeinträchtigen könnte.