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K-Tipp 19/2006
15.11.2006
Jedes Jahr werden in der Schweiz 30 Milliarden Franken vererbt - das ist so viel wie der Umsatz von Migros und Coop zusammen. Doch das Geld kann zu Streit unter Erben führen. Der Grund, so Erbrecht-Experte Benno Studer in der Senioren-Serie von Kassensturz: fehlerhafte oder ungültige Testamente.
Damit Ihr Testament unanfechtbar ist, sollten Sie Folgendes beachten:
- Das ganze Testament muss von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Alternative: ein sogenannt öffentliches Testament, beim Notar vor zwei Zeugen beglaubigt.
- Formulieren Sie Ihre Anordnungen klar und präzise. Ein Testament soll in erster Linie die Verteilung von Vermögen regeln.
- Sie können das Testament zu Hause, bei einem Notar, auf einer Amtsstelle oder bei einer Vertrauensperson aufbewahren.
Es ist sinnvoll, auch Dinge zu regeln, die nicht in ein Testament gehören:
- Mit einer Patientenverfügung können Sie anordnen, wie Sie sterben möchten. Verschiedene Organisationen bieten Formulare dazu an; einige sind jedoch nutzlos, weil sie zu allgemein abgefasst sind.
- Mit einem Organspender-Ausweis können Sie erklären, dass Sie Ihre Organe nach dem Tod für Transplantationen zur Verfügung stellen. Solche Ausweise gibt es in Apotheken.
- Sie können ferner anordnen, welche Art der Abdankung und Bestattung Sie wünschen.
Wichtig dabei: Angehörige und Behörden sollten schnell und mühelos von Ihren Verfügungen erfahren. Notieren Sie auf einem Blatt, wo Ihr Testament und andere Anweisungen hinterlegt sind; bewahren Sie dieses an einem Ort auf, wo es leicht zu finden ist.
(ko)
Formular «Anordungen für den Todesfall» inkl. Patientenverfügung und Anweisungen für Organspende, Fr. 5.- plus Porto, zu bestellen bei K-Tipp, Telefon 044 266 17 17.
Ratgeber «Erben und Vererben», zu bestellen mit der Karte auf Seite 9 oder über Tel. 044 253 90 70.
Damit Ihr Testament unanfechtbar ist, sollten Sie Folgendes beachten:
- Das ganze Testament muss von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Alternative: ein sogenannt öffentliches Testament, beim Notar vor zwei Zeugen beglaubigt.
- Formulieren Sie Ihre Anordnungen klar und präzise. Ein Testament soll in erster Linie die Verteilung von Vermögen regeln.
- Sie können das Testament zu Hause, bei einem Notar, auf einer Amtsstelle oder bei einer Vertrauensperson aufbewahren.
Es ist sinnvoll, auch Dinge zu regeln, die nicht in ein Testament gehören:
- Mit einer Patientenverfügung können Sie anordnen, wie Sie sterben möchten. Verschiedene Organisationen bieten Formulare dazu an; einige sind jedoch nutzlos, weil sie zu allgemein abgefasst sind.
- Mit einem Organspender-Ausweis können Sie erklären, dass Sie Ihre Organe nach dem Tod für Transplantationen zur Verfügung stellen. Solche Ausweise gibt es in Apotheken.
- Sie können ferner anordnen, welche Art der Abdankung und Bestattung Sie wünschen.
Wichtig dabei: Angehörige und Behörden sollten schnell und mühelos von Ihren Verfügungen erfahren. Notieren Sie auf einem Blatt, wo Ihr Testament und andere Anweisungen hinterlegt sind; bewahren Sie dieses an einem Ort auf, wo es leicht zu finden ist.
(ko)
Formular «Anordungen für den Todesfall» inkl. Patientenverfügung und Anweisungen für Organspende, Fr. 5.- plus Porto, zu bestellen bei K-Tipp, Telefon 044 266 17 17.
Ratgeber «Erben und Vererben», zu bestellen mit der Karte auf Seite 9 oder über Tel. 044 253 90 70.
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