Die Grundversicherung der Krankenkasse muss den Zahnarzt nur in wenigen Fällen ­zahlen – etwa dann, wenn eine «schwere All­gemeinerkrankung» die Zähne schädigt. Im Gesetz sind dazu rund 20 Krankheiten namentlich aufgeführt – zum Beispiel Leukämie, Aids und Speicheldrüsenerkrankungen.

Diese Aufzählung ist abschliessend, hat das Bundesgericht einmal mehr festgehalten. Im konkreten Fall hatte das Aufstossen von Magensäure (Reflux) die Zähne geschädigt. Diese Krankheit fehlt in der Aufzählung. Deshalb muss die betroffene Person die Zahnreparatur ­selber zahlen.


Bundesgericht, Urteil 9C_253/2011 vom 3. 6. 2011