Ein Mann hatte mit seinem Pensionskassengeld bei der Allianz eine Freizügigkeitspolice im Wert von 5255 Franken abgeschlossen. Später teilte ihm die Versicherung mit, die Pensionskasse Comunitas habe zu seinen Gunsten weitere 18 541 Franken überwiesen. Das war aber ein Fehler der Allianz, das Geld war gar nicht für den Versicherten bestimmt.

Drei Monate später wollte der Mann das Geld beziehen, um sich selbständig zu machen; die Allianz zahlte ihm 24 018 Franken aus - also zu viel. Jetzt muss er die zu Unrecht bezogenen 18 541 Franken zurückzahlen. Er brachte zwar vor, das Geld sei beim Versuch, sich selbständig zu machen, verloren gegangen. Doch das nützte ihm nichts.

(em)

Bundesgericht, Urteil B 28/06 vom 12. 1. 2007