Inhalt
K-Tipp 09/2013
08.05.2013
Ja. Achten Sie aber beim Abschluss der Verträge darauf, dass nur dann ein Honorar geschuldet ist, wenn es dank Makler zum Abschluss eines Kaufvertrags kommt. So können Sie unter den Interessenten, die Ihnen vermittelt werden, den Käufer wählen, müssen jedoch nur einen Makler zahlen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden