Unfallversicherer muss zahlen.

Beim Volleyballspielen spürte ein Mann einen plötzlichen Schmerz; in der Folge wurde eine Knie-Operation nötig, weil der Meniskus gerissen war. Die Suva wollte nicht zahlen, kam aber mit dieser Weigerung vor Gericht nicht durch.



Meniskusrisse zählen zu den so genannten unfallähnlichen Körperschädigungen; sie sind damit den klassischen Unfällen gleichgestellt und deshalb Sache der Unfallversicherung. Die Unfallversicherung muss aber nic...