Mickrige Entschädigung wiegt den Verlust nicht auf
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K-Tipp 11/2001
06.06.2001
Fluggepäck Geht der Koffer unterwegs verloren, kann es für Passagiere teuer werden - die Fluggesellschaften haften nur beschränkt
Packen Sie keine kostbaren Gegenstände in den Koffer, wenn Sie eine Flugreise planen: Airlines entschädigen einen Gepäckverlust knausrig - sie zahlen nur nach Gewicht.
Gery Schwager gschwager@ktipp.ch Da war die Welt noch in Ordnung: Als Carol Ann Garner und René Kvartic aus Eschenbach LU am 12. April in Zürich die Lufthansa-Masch...
Fluggepäck Geht der Koffer unterwegs verloren, kann es für Passagiere teuer werden - die Fluggesellschaften haften nur beschränkt
Packen Sie keine kostbaren Gegenstände in den Koffer, wenn Sie eine Flugreise planen: Airlines entschädigen einen Gepäckverlust knausrig - sie zahlen nur nach Gewicht.
Gery Schwager gschwager@ktipp.ch Da war die Welt noch in Ordnung: Als Carol Ann Garner und René Kvartic aus Eschenbach LU am 12. April in Zürich die Lufthansa-Maschine bestiegen, um via Frankfurt nach Manchester zu fliegen, freuten sie sich auf unbeschwerte Ostertage im Kreise von Garners Familie.
Doch mit der guten Laune wars rasch vorbei. Denn in Manchester warteten Garner und Kvartic am Gepäckband vergeblich auf ihren Koffer.
Von der Lufthansa erhielt das Paar kurz darauf die Auskunft, man habe das Gepäckstück in Frankfurt entdeckt und werde es mit der nächsten Maschine nach Manchester schicken. Alles falsch. Der Koffer blieb verschollen, Garner und Kvartic mussten sich die nötigsten Ersatz-Utensilien besorgen - vorab Toilettenartikel und Unterwäsche.
Nach ihrer Rückkehr meldeten sie den Verlust ihres Koffers erneut - diesmal am Flughafen Kloten. Gleichzeitig reichten sie ein Verlustformular ein, das den Gepäckinhalt detailliert beschrieb. Gesamtwert der verlorenen Ware: 2563 Franken. Die Lufthansa bezahlte ihnen für die Notauslagen in Manchester 380 Franken aus.
Dann geschah einige Tage lang nichts. René Kvartic erkundigte sich deshalb telefonisch bei der Lufthansa nach dem Stand der Dinge. Dabei stellte sich heraus, dass die Airline das bereits eingereichte Verlustformular nicht mehr finden konnte. Garner und Kvartic füllten das Papier also ein zweites Mal aus.
Und wieder herrschte Schweigen. Ultimativ forderte René Kvartic sodann per Post von der Lufthansa eine Stellungnahme - ohne Erfolg. «Ich habs daher wieder telefonisch versucht - und musste mich von einer Mitarbeiterin mit der Bemerkung abkanzeln lassen, sie lasse sich nicht vorschreiben, was sie zu tun habe», erinnert er sich.
Ersatz 720 Franken - inklusive Notauslagen
Ganz umsonst war Kvartics Hartnäckigkeit nicht: Am 4. Mai kündigte die Lufthansa endlich eine Entschädigung an. Doch als sie deren «Höhe» erfuhren, verschlug es Carol Ann Garner und René Kvartic glatt die Sprache. Ganze 720 Franken war die Lufthansa bereit zu berappen - und davon zog die Airline erst noch die für Notauslagen bereits ausbezahlten 380 Franken ab.
Garner und Kvartic erhielten somit noch 340 Franken. «Für die Restforderung empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer privaten Versicherung in Verbindung zu setzen, um eine Übernahme abzuklären», riet die Lufthansa noch.
«Wir finden es eine Frechheit, dass die Lufthansa uns so abserviert», macht René Kvartic seinem Ärger Luft. Und dass die Fluggesellschaft von den 720 Franken auch noch das Geld für die Noteinkäufe in Manchester abzieht, ist für Kvartic erst recht nicht nachvollziehbar. Seine Partnerin und er hätten ja möglichst günstige Artikel gekauft, die nie und nimmer einen vollwertigen Ersatz für die verlorenen Stücke darstellten. «Wie sollen wir jetzt mit 340 Franken unseren Verlust von über 2500 Franken ersetzen?»
Airline haftet nur voll bei schwerem Verschulden
Die Enttäuschung von Garner und Kvartic ist verständlich. Dabei zahlt Lufthansa nicht einmal schlechter als die meisten anderen Airlines. Der Grund für die bescheidenen Entschädigungen liegt im so genannten Warschauer Abkommen, das die Haftung der Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck im internationalen Luftverkehr stark beschränkt.
Voll ersatzpflichtig für Schäden oder Verlust an eingechecktem Gepäck ist die Airline nur, falls sie den Schaden nachweisbar absichtlich verursacht hat oder wenn sie zumindest ein schweres Verschulden trifft. Andernfalls bemisst sich die Entschädigung nach dem Gewicht des Gepäcks; zurzeit müssen die Airlines 36 Franken pro Kilo vergüten. Die Swissair zahlt nach eigenen Angaben heute 38 Franken; noch vor zwei Jahren hatte sie freiwillig 67 Franken pro Kilo geboten.
Wie die Lufthansa zieht auch die Swissair bei Gepäckverlust den für Notkäufe bereits ausbezahlten Betrag von der Entschädigung ab. Kvartic und Garner hätten also nicht viel mehr erhalten, wenn ihr Koffer auf einem Swissair-Flug verloren gegangen wäre.
Haben sie also einfach Pech gehabt, dass im Luftverkehr keine kundenfreundlicheren Haftungsregeln gelten? «Wir bedauern - Ja», so Lufthansa-General-Manager Willy Schnyder lakonisch - aber wenigstens ehrlich.
So können Sie Ihr Reisegepäck versichern
Ein spezieller Versicherungsschutz für Reisegepäck lohnt sich dann, wenn Sie häufig oder mit teuren Gütern reisen. Folgende Varianten stehen zur Wahl:
- Hausrat-Zusatz: Mit der Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts» zur Hausrat-Versicherung können Sie Ihr Gepäck bis zu einer wählbaren Maximalsumme gegen Diebstahl versichern. In den meisten Verträgen liegt diese Summe bei 2000 bis 3000 Franken. Wenn Sie auch bei Gepäckverlust oder -beschädigung versichert sein wollen, brauchen Sie eine erweiterte Deckung; diese bieten fast alle Gesellschaften an. Fast immer müssen Sie allerdings einen Selbstbehalt von 200 Franken übernehmen. Daneben gibts häufig Einschränkungen im Versicherungsschutz, nach denen Sie sich genau erkundigen sollten.
- Reisegepäck-Versicherung: Eine zeitlich beschränkte Gepäckversicherung können Sie gegen Mehrprämie im Rahmen der meisten Jahres-Reiseversicherungen und beim TCS abschliessen. Auch Reisebüros bieten sie an. Diese Versicherung zahlt bei Diebstahl, Verlust und Beschädigung des Reisegepäcks. Allerdings verweigern oder kürzen viele Gesellschaften den Schadenersatz schon bei leichter Fahrlässigkeit des Gepäckbesitzers. Zudem sind Wertgegenstände wie Foto- oder Videoausrüstungen oft nur bis zu 50 Prozent versichert. Einzelne Gesellschaften wiederum zahlen nur den Zeitwert statt den Neuwert. Auch hier gilt also: Informieren Sie sich genau über die Deckungseinschränkungen.
- Kreditkarten: Schadenersatz bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Reisegepäcks bieten unter bestimmten Bedingungen und bis zu einer gewissen Höhe auch einige Kreditkarten - aber keineswegs alle: Die Versicherungsleistungen unterscheiden sich je nach Karte und herausgebender Bank deutlich. Zumindest aber kann es nicht schaden, den Leistungskatalog Ihrer Kreditkarte etwas genauer zu studieren, wenns Probleme mit dem Reisegepäck gibt und Sie die Reise mit der Karte bezahlt haben.
- Detaillierte Informationen finden Sie im K-Dossier «So sind Sie richtig versichert».