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Ich zahle meine Miete jeden Monat per Einzahlungsschein bar am Postschalter ein. Das ärgert meinen Vermieter, weil er so als Empfänger des Geldes die Postspesen zahlen muss.
Nun hat die Immobilienverwaltung genug: Sie verlangt von mir, bei Bank oder Post einen Dauerauftrag einzurichten. Andernfalls müsse ich künftig die Postspesen übernehmen.
Kann mich der Vermieter zwingen, ihm diese Spesen wegen der Bareinzahlungen zu ersetzen?
Nein. Ihr Vermie...
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