Angenommen, Sie mieten eine Wohnung für monatlich 2000 Franken. Falls Ihr Vermieter den gesetzlichen Rahmen ausschöpft, kann er ein Depot von 6000 Franken verlangen.
Angenommen, Sie können diese 6000 Franken für die Kaution nicht aufbringen. Dann können Sie nun über Ihren Vermieter die HEV-Mietkautionsversicherung abschliessen. Das kostet Sie 300 Franken – und zwar jedes Jahr während der Mietdauer.
Angenommen, Sie mieten die Wohnung zehn Jahre lang. Dann haben Sie in dieser Zeit 3000 Franken Prämien für Ihr Depot gezahlt. Und Sie erhalten beim Auszug keinen Rappen zurück.
Der Tipp ist deshalb klar: Versuchen Sie, das Geld für das Depot mit einem Privatdarlehen bei Eltern, Freunden, Bekannten oder beim Arbeitgeber zu beschaffen. Wenn Sie dafür sogar einen grosszügigen Zins von 3 Prozent anbieten, kostet Sie das nur 180 Franken im Jahr. Und Ihr Depot wirft ja auch noch Zins ab. Am Ende der Mietdauer erhält der Darlehensgeber sein Geld vollumfänglich zurück.
Begeisterung bei den Vermietern …Die Abkürzung HEV steht für Hauseigentümerverband Schweiz. Er propagiert die Versicherung als «sinnvolle Zusatzdienstleistung für Wohneigentümer». Bei der Präsentation Ende vergangenen Jahres hiess es, der HEV könne das Modell den Vermietern «unbedingt empfehlen».
Die Begeisterung ist verständlich. Denn der Vermieter erhält mit der Versicherung die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution. Mehr noch: Die Zürich steht gegenüber dem Vermieter auch dann gerade, wenn der Mieter seinen Mietzins oder die Nebenkosten nicht zahlt.
Es sind also die Vermieter, die einen Vorteil haben. Dem Mieter nützt diese Übernahme der Ausstände nichts: Die Zürich wird auf ihn Regress nehmen, ihn also nachträglich zur Kasse bitten.
Wenn Mieterinnen und Mieter die neue Mietkautionsversicherung abschliessen, können sie gegen eine jährliche Mehrprämie von 50 Franken auch Mieterschäden versichern.
Das sieht nach einem Vorteil aus – ist aber keiner. Denn eine «richtige» und volle Privathaftpflicht-Versicherung, die nicht nur Mieterschäden deckt, sondern auch alle anderen «Pechfälle» der versicherten Person, ist unerlässlich (siehe
K-Tipp 1/08). Er ist für Einzelpersonen zudem für weniger als 100 Franken erhältlich.
Es ist also der falsche Weg, via den Vermieter nur Mieterschäden zu versichern, die anderen möglichen Haftungsfälle hingegen nicht.
… Ernüchterung bei den MieternDazu kommt, dass die Leistungen der Zürich bei Mieterschäden auf die Höhe der Kaution begrenzt sind. Wer hier also beispielsweise nur eine Kaution von 2000 Franken versichert, erhält bei Mieterschäden auch nicht mehr. In Einzelfällen kann diese Deckung völlig ungenügend sein. Die Zürich sagt dazu, ihre Berater würden «angehalten, auf diesen Umstand hinzuweisen».
Dass der Hauseigentümerverband die Versicherung empfiehlt, hat auch einen finanziellen Hintergrund. Der HEV erhält von der Zürich eine Entschädigung (die der Mieter mit seiner Jahresprämie mitzahlt). Wie viel das ist, wollten die Beteiligten dem K-Tipp nicht sagen. Der HEV betont, diese Entschädigung sei sehr klein.
Die wichtigsten Tipps zur Mietzinskaution- Der Vermieter darf als Kaution maximal drei Mietzinse verlangen.
- Eine Alternative zum Mietzinsdepot wäre eine Bürgschaft durch die Firma Swisscaution AG. Doch diese ist noch teurer als das HEV-Angebot (siehe auch K-Tipp 12/06).
- Wenn der Vermieter den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung verlangt, so müssen Mieter diese Forderung nach Ansicht vieler Juristen erfüllen. Das ist auch nicht weiter schlimm: Der Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung ist so oder so zu empfehlen.
- Aber: Der Vermieter kann Sie nicht zwingen, Mieterschäden über die HEV-Mietkautionsversicherung zu versichern.