Nein. Rückwirkend zahlen müssen Sie nichts, denn der Raum wurde Ihnen zur unentgeltlichen Benützung überlassen. Somit liegt kein Mietvertrag vor, und die Kirchgemeinde kann rückwirkend keine Vergütung für die Benützung des Raums verlangen.

Die Eigentümerin des Raums kann aber jederzeit die Rückgabe verlangen, weil sie Ihnen den Raum auf unbestimmte Zeit ­gratis überlassen hat. Wollen Sie also in Ihrer Räumlichkeit bleiben, müssen Sie wohl oder übel ab nächsten Monat Miete zahlen.