Ja. Falls Mieterinnen und Mieter die Nebenkosten in Form monatlicher Akontozahlungen begleichen, muss ihnen der Vermieter jährlich eine schriftliche und detaillierte Abrechnung zustellen.

Die Heizkostenabrechnung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Verbrauch des Brennmaterials (Heizöl) in Kilo und Franken
  • Strom für Brenner und Pumpen
  • Diverses (zum Beispiel Kaminfeger, Service und Wartung der Heizanlage, Tankreinigung)
  • Verwaltungskosten (in der Regel 3 Prozent)
  • Total der Heizkosten
  • Verteilschlüssel für die Mietparteien
  • Anteil der Kosten zu Gunsten oder zu Lasten der einzelnen Mietparteien.

Nicht in die Heizkostenrechnung gehören:

  • Ausgaben für Reparatur und Erneuerung der Heizanlage
  • Verzinsung und Amortisation der Anlage
  • alle Formen der Gebäude- und Haftpflichtversicherung (ausser Versicherung der Heizungsanlage).

Sind Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden, können Sie sich innert 30 Tagen an die Mieterschlichtungsstelle wenden.