Inhalt
Die Heizkostenabrechnung sollte folgende Angaben enthalten:
- Verbrauch des Brennmaterials (Heizöl) in Kilo und Franken
- Strom für Brenner und Pumpen
- Diverses (zum Beispiel Kaminfeger, Service und Wartung der Heizanlage, Tankreinigung)
- Verwaltungskosten (in der Regel 3 Prozent)
- Total der Heizkosten
- Verteilschlüssel für die Mietparteien
- Anteil der Kosten zu Gunsten oder zu Lasten der einzelnen Mietparteien.
Nicht in die Heizkostenrechnung gehören:
- Ausgaben für Reparatur und Erneuerung der Heizanlage
- Verzinsung und Amortisation der Anlage
- alle Formen der Gebäude- und Haftpflichtversicherung (ausser Versicherung der Heizungsanlage).
Sind Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden, können Sie sich innert 30 Tagen an die Mieterschlichtungsstelle wenden.
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