Nein. Sie können die Mietzinssenkung erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin verlangen. Während einer Mindestvertragsdauer gibt es keine Mietzinsreduktionen. In Ihrem Vertrag steht, dass Sie erstmals auf das Ende der einjährigen Vertragsdauer kündigen können – unter Einhaltung ­einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Ihr erster Kündigungstermin ist somit Ende November 2011. Sie können also im August eine Mietzinssenkung ab Anfang Dezember verlangen. Es macht keinen Sinn, jetzt schon die Mietzins­reduktion zu verlangen, da Sie nicht wissen, wie sich der Referenzzinssatz künftig entwickelt.