Ich höre spätabends oft Musik. Nun haben meine Nachbarn beim Vermieter reklamiert, sie könnten deswegen nicht einschlafen. Der Vermieter hat mir deshalb unter Hinweis auf die Hausordnung das Musikhören nach 22 Uhr untersagt. Ist das zulässig?



Nein. In Ihrer Hausordnung ist zwar eine Nachtruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr vorgesehen. Das heisst aber nicht, dass Sie nach 22 Uhr keine Musik mehr hören dürfen.



Der Vermieter kann lediglich verlangen, dass Sie die Musi...