Mietrecht - Muss ich den Windschutz entfernen?
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K-Tipp 11/2002
29.05.2002
Wir haben auf unserem Balkon seit einigen Jahren einen Windschutz aufgestellt. Das ist sehr praktisch, denn er hält den Wind ab und schützt uns vor den neugierigen Blicken der Nachbarn. Nun verlangt der Vermieter plötzlich, dass wir den Paravent entfernen. Müssen wir das?
Nein, das müssen Sie nicht. Mieterinnen und Mieter haben das gute Recht, die Wohnung inklusive Balkon im normalen Umfang zu gebrauchen. Das Aufstellen eines handelsüblichen Paravents gehört zweifelsohne zu...
Wir haben auf unserem Balkon seit einigen Jahren einen Windschutz aufgestellt. Das ist sehr praktisch, denn er hält den Wind ab und schützt uns vor den neugierigen Blicken der Nachbarn. Nun verlangt der Vermieter plötzlich, dass wir den Paravent entfernen. Müssen wir das?
Nein, das müssen Sie nicht. Mieterinnen und Mieter haben das gute Recht, die Wohnung inklusive Balkon im normalen Umfang zu gebrauchen. Das Aufstellen eines handelsüblichen Paravents gehört zweifelsohne zu einem solchen normalen Gebrauch.
Anders sieht es nur aus, wenn in Ihrem Mietvertrag oder in der für alle Hausbewohner gültigen Hausordnung ausdrücklich steht, dass auf dem Balkon keine Gegenstände platziert werden dürfen, die von aussen sichtbar sind.
Falls diese Bestimmung schon damals galt, als Sie den Mietvertrag unterschrieben, darf der Vermieter diese Bestimmung auch durchsetzen. Allerdings ist er dann gehalten, bei allen Mieterinnen und Mietern die gleichen Regeln anzuwenden.
Wenn der Vermieter Ihnen aber früher bereits mündlich erlaubt hat, einen Paravent aufzustellen, so muss er sich an diese Vereinbarung halten - und er darf nun nicht nachträglich auf dem Wortlaut des schriftlichen Vertrags beharren.
(ge)