Wir haben auf unserem Balkon seit einigen Jahren einen Windschutz aufgestellt. Das ist sehr praktisch, denn er hält den Wind ab und schützt uns vor den neugierigen Blicken der Nachbarn. Nun verlangt der Vermieter plötzlich, dass wir den Paravent entfernen. Müssen wir das?



Nein, das müssen Sie nicht. Mieterinnen und Mieter haben das gute Recht, die Wohnung inklusive Balkon im normalen Umfang zu gebrauchen. Das Aufstellen eines handelsüblichen Paravents gehört zweifelsohne zu...