Nein. Innerhalb Ihres Balkons können Sie jederzeit eine Beleuchtung anbringen. Solange diese am Balkon nicht die ganze Nachbarschaft beleuchtet oder belästigt, muss der Ver­mieter die Lichterkette dulden.

Anders sähe es aus, wenn Sie im Aussenbereich des Balkons eine Beleuchtung montiert hätten, zum Beispiel an der Fassade des Hauses. Dann dürfte der Vermieter die Entfernung der Beleuchtung verlangen, weil die Aus­senfassade nicht mehr Inhalt Ihres Mietvertrags ist. Ausserdem könnte der Vermieter die Nutzung des Balkons im Rahmen einer Hausordnung regeln.

Ein Verbot von Weih­nachts­beleuchtungen wäre höchstens zulässig, wenn ein sachlicher Grund ­vorliegen würde. Beispielsweise, wenn das Haus unter Denkmalschutz stünde oder wenn es um die Erhaltung eines einheit­lichen Gesamtbildes der Liegenschaft ginge.

Ansonsten stört aber eine Weihnachtsbeleuchtung, die in der Regel nicht das ganze Jahr über fest montiert wird, nicht und lässt sich nicht ver­bieten.