Ja. Der defekte Teppich ist ein Mangel an der Wohnung. Sie haben Anspruch auf dessen Behebung. Der Vermieter darf aber selbst entscheiden, wie er den Mangel beheben will. Er darf also den Teppich durch Parkett ersetzen und den Mehrwert dieser Investi­tion auf Ihre Miete draufschlagen. Beispiel: Verlegt ein Vermieter in einer 100-Quadratmeter-Wohnung ein Eichen-Parkett und kostet ihn das 7600 Franken für Material und Arbeit, darf er den Mietzins um rund 15 Franken erhöhen.