Inhalt
Ja. Der defekte Teppich ist ein Mangel an der Wohnung. Sie haben Anspruch auf dessen Behebung. Der Vermieter darf aber selbst entscheiden, wie er den Mangel beheben will. Er darf also den Teppich durch Parkett ersetzen und den Mehrwert dieser Investition auf Ihre Miete draufschlagen. Beispiel: Verlegt ein Vermieter in einer 100-Quadratmeter-Wohnung ein Eichen-Parkett und kostet ihn das 7600 Franken für Material und Arbeit, darf er den Mietzins um rund 15 Franken erhöhen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden