Nein. Der Balkon gehört zur Mietsache – und der Mieter kann darauf grundsätzlich machen, was er will. Der Vermieter kann Ihnen also nicht verbieten, Pflanzentöpfe auf den ­Balkon zu stellen – ausser sie sind so schwer, dass sie zum Sicherheitsrisiko werden. Das Gleiche gilt für Blumenkistchen, die an der Innenseite des Balkongeländers hängen.

Sind die Balkonkistchen hingegen auf der Aussenseite des Balkongeländers angebracht, ist die Rechtslage nicht so eindeutig. ­Einerseits endet die Mietwohnung an der Balkonbrüstung – und für eine Veränderung der Aussen­ansicht des Hauses braucht es grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Andererseits gehört das Anbringen von Blumenkistchen zur normalen Balkonnutzung. Deshalb ist ein solches Verbot nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, etwa bei historischen Gebäuden.

Selbstverständlich müssen die an der Balkonaussenseite montierten Blumenkisten auch einem Sturm standhalten, damit für Nachbarn und Passanten keine Gefahr besteht.  


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