Ich wohne seit sieben Jahren in der gleichen 2-Zimmer-Mietwohnung. Kürzlich erfuhr ich per Zufall, dass meine Nachbarin für die gleich grosse Wohnung 50 Franken weniger Zins pro Monat bezahlt. Darf der Vermieter unterschiedlich hohe Mieten verlangen?



Ja. Im Mietrecht gibt es keinen Grundsatz zur Gleichbehandlung. Daraus folgt, dass der Vermieter seine Mieterinnen und Mieter ungleich behandeln darf.



Entscheidend ist allein, ob der Mietzins für die betreffende Wohn...