Nein. Um eine Mietzinskaution auszuzahlen, brauchts grundsätzlich die Unterschriften von Mieter und Vermieter. Auf diesem Papier können beide Parteien festlegen, wem die Bank wie viel auszahlen soll. Mit der Unterschrift können die Parteien zum Beispiel abmachen, dass der Vermieter seine Reparaturkosten mit der Kau­tion verrechnet und der Mieter entsprechend weniger Geld erhält. Liegt keine solche Einigung vor, kann der Vermieter die Kaution nur dann von der Bank fordern, wenn er einen rechtskräftigen Gerichtsentscheid oder einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl in der Hand hat.

Macht der Vermieter innerhalb eines Jahres seit ­Ihrem Auszug rechtlich keine Forderung geltend, muss Ihnen die Bank die ganze Kaution inklusive Zins herausgeben.