Ein Autofahrer sah auf der Gegenfahrbahn ­einen Laser-Tempomessposten der Polizei. Deshalb warnte er die entgegenkommenden Lenker mit mehrmaligem Lichthupen. Das ­sahen auch zwei Polizisten, die auf der ­Gegenfahrbahn unterwegs waren.

Die Busse dafür entspricht der Praxis des Bundesgerichts: 200 Franken. Weil der Mann das Verdikt bis vors Zürcher Obergericht zog, muss er nun auch noch 1000 Franken Gerichtskosten zahlen.    

Züricher Obergericht, Urteil SU110006 vom 16. 6. 2011