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01.11.2011
Ein Autofahrer sah auf der Gegenfahrbahn einen Laser-Tempomessposten der Polizei. Deshalb warnte er die entgegenkommenden Lenker mit mehrmaligem Lichthupen. Das sahen auch zwei Polizisten, die auf der Gegenfahrbahn unterwegs waren.
Die Busse dafür entspricht der Praxis des Bundesgerichts: 200 Franken. Weil der Mann das Verdikt bis vors Zürcher Obergericht zog, muss er nun auch noch 1000 Franken Gerichtskosten zahlen.
Züricher Obergericht, Urteil SU110006 vom 16. 6. 2011
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