Mit Kombi-Abo fährt der Kunde schlechter
Inhalt
K-Tipp 20/2000
29.11.2000
Rail-Pass-Besitzer erhielt Gutschrift nur ausnahmsweise
Das nicht benutzte Generalabo am SBB-Schalter deponieren und dafür Gutscheine erhalten: Das ist für GA-Besitzer eine selbstverständliche Dienstleistung. Aber sie funktioniert nicht mit jedem GA.
Rolf Muntwyler rom@k-tip.ch
Wer häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, fährt mit einem SBB-Generalabo gut. Damit haben Reisende 2. Klasse für 2800 Franken ein Jahr lang freie Fahrt ...
Rail-Pass-Besitzer erhielt Gutschrift nur ausnahmsweise
Das nicht benutzte Generalabo am SBB-Schalter deponieren und dafür Gutscheine erhalten: Das ist für GA-Besitzer eine selbstverständliche Dienstleistung. Aber sie funktioniert nicht mit jedem GA.
Rolf Muntwyler rom@k-tip.ch
Wer häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, fährt mit einem SBB-Generalabo gut. Damit haben Reisende 2. Klasse für 2800 Franken ein Jahr lang freie Fahrt auf allen Strecken der SBB und der meisten Regionalbetriebe.
Wenn GA-Besitzer ihr Abo während mindestens 17 aufeinander folgenden Tagen nicht brauchen, können sie es an jedem SBB-Schalter hinterlegen; dafür erhalten sie Gutscheine.
Doch Ruedi Kubli aus Glarus ging zunächst leer aus. Er besitzt den Postcard Rail-Pass, der ein herkömmliches GA mit der Postcard - der Kontokarte fürs Postkonto - kombiniert.
Kubli musste notfallmässig ins Spital, danach war er wochenlang bettlägerig. Deshalb wollte er seinen Rail-Pass hinterlegen. Doch die übereinstimmenden Auskünfte von Postfinance und SBB auf seine telefonische Anfrage: Hinterlegen könne man nur das GA, nicht aber den Rail-Pass. Das war für Kubli neu, obwohl beide Gesellschaften gegenüber dem K-Tip beteuerten, sie würden die Kunden darauf hinweisen.
Die verantwortliche Kartenherausgeberin Postfinance bestätigt, dass man den Rail-Pass «im Normalfall» nicht am Bahnschalter (oder Postschalter) deponieren könne. «Das wäre für uns viel zu aufwändig», kommentiert Sprecherin Monika Stern, «denn wir müssten den Kunden für die Zeit der Hinterlegung eine separate Postcard ausstellen - ohne GA.»
«In begründeten Einzelfällen kommen wir aber den Kunden entgegen», ergänzt Stern. Dazu müsse Kubli aber mit einem Arztzeugnis seine Reiseunfähigkeit beweisen können. Eine solche Auskunft hatte er jedoch zuvor weder von den SBB noch von der Postfinance erhalten.
Kubli hat inzwischen ein Arztzeugnis eingeschickt und von der Ausnahmeregelung profitiert: Die Post hat ihm 333 Franken auf sein Konto gutgeschrieben.
UNBenutztes ABO - GA hinterlegen lohnt sich
Benötigt ein GA-Inhaber sein Abo eine Zeit lang nicht, kann er es an jedem SBB-Schalter für die Dauer von mindestens 17 aufeinander folgenden Tagen deponieren - bis 90 Tage pro Jahr. Abgabe- und Abholtag rechnen die SBB nicht an. Für das Deponieren verlangt die Bahn jedes Mal 10 Franken Gebühr.
Für die Zeit, in der das GA deponiert ist, erhält der Inhaber anteilsmässig SBB-Gutscheine. Das macht bei einem 2.-Klasse-GA zirka 53 Franken pro Woche (2800 Franken : 365 Tage x 7 Tage). Bei tieferen Kaufpreisen wie beim GA Senior erstatten die SBB entsprechend weniger zurück.
Achtung: Nicht hinterlegen kann man ausser dem Postcard Rail-Pass das GA-Plus Familia Kinder, das Firmen-GA und das Hunde-GA (K-Tip 11/2000). Auch das Halbtax-Abo kann man nicht deponieren.