Erstmals hat das Bundesgericht einer Gemeinde eine Standortplanung für Mobilfunkantennen gestattet. In Urtenen-Schönbühl BE gilt jetzt ein «Kaskadenmodell»: In erster Linie sind Antennen in jenen Arbeitszonen aufzustellen, wo es keine Wohnungen hat.

In den anderen Bauzonen kommen Antennen nur in Frage, wenn in der Arbeitszone kein Standort möglich ist. Die Gemeinde hatte den Schritt mit der «Erhaltung der Wohnqualität» begründet. Ein komplettes Verbot von Antennen in Wohngebieten ist aber laut Bundes­gericht weiterhin nicht zulässig.  

Bundesgericht, Urteil 1C_449/2011 vom 19. 3. 2012