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Es wäre deshalb stossend, diese klare Feststellung bei der Verteilung der Nebenkosten unberücksichtigt zu lassen.
Allerdings: Zu dieser Ansicht gibt es keine Gerichtsentscheide. Sie entspricht aber der Meinung namhafter Juristinnen und Juristen.
Auf jeden Fall handelt es sich hier um eine Ausnahmeregelung. Denn normalerweise gehören die Liftkosten zu den neutralen Kosten, die eben nicht verbrauchsabhängig sind und deshalb von allen Mietern zu gleichen Teilen zu tragen sind.
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