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11.06.2012
Nein. Sie müssen sich gar nicht an den Reparaturkosten beteiligen. Denn grundsätzlich gilt: Bei einem Schaden muss der Vermieter nachweisen können, wer ihn verursacht hat. Falls er diesen Beweis nicht erbringen kann, kann er niemanden für den entstandenen Schaden belangen. Der Vermieter muss die Reparaturkosten selber übernehmen.
Das gilt hier noch aus einem anderen Grund: Geht die Waschmaschine nach dem Waschen eines BHs kaputt, sind Mieter ohnehin nicht schadenersatzpflichtig. Denn Mieterinnen und Mieter sind aufgrund des Mietvertrages berechtigt, die zur Verfügung gestellte Maschine im üblichen Rahmen zu verwenden.
Buchtipp
Der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» hilft Ihnen, damit Sie mit Ihrem Vermieter auf Augenhöhe verhandeln können. Er enthält zudem viele praktische Musterbriefe. Bestellen Sie das Buch (3. Auflage, 142 Seiten) auf www.ktipp.ch.
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