Nein. Sie müssen sich gar nicht an den Reparaturkosten beteiligen. Denn grundsätzlich gilt: Bei ­einem Schaden muss der Vermieter nachweisen können, wer ihn verursacht hat. Falls er diesen Beweis nicht erbringen kann, kann er niemanden für den entstandenen Schaden belangen. Der Vermieter muss die Reparaturkosten selber übernehmen.

Das gilt hier noch aus ­einem anderen Grund: Geht die Waschmaschine nach dem Waschen eines BHs kaputt, sind Mieter ohnehin nicht schadenersatzpflichtig. Denn Mieterinnen und Mieter sind aufgrund des Mietver­trages berechtigt, die zur Verfügung gestellte Maschine im üblichen Rahmen zu verwenden.


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