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Nein. Zwar sind Sie und die Clubkollegen als Mieter grundsätzlich verpflichtet, das Festzelt unversehrt zurückzugeben. Mieter haften für allfällige Schäden an einer gemieteten Sache.
Aber: Wenn Sie und der Club beweisen können, dass Sie den Schaden nicht schuldhaft verursacht haben, haften Sie nicht.
Konkret müssen Sie vor allem nachweisen können, dass Sie das Zelt korrekt aufgebaut und sorgfältig verankert haben. Ferner müssen Sie glaubhaft machen, dass ein so heftiger Sturm auf Grund der Wetterprognose nicht vorauszusehen war und dass der Abbau des Zeltes wegen des plötzlich losbrechenden Unwetters nicht mehr möglich war.
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