Inhalt
16.04.2012
Nein. Die Lebensdauer eines Lavabos beträgt 35 Jahre. Zerbricht es nach 33 Jahren, muss ein Mieter nur noch 2/35 des Schadens übernehmen. Die Höhe des Schadens berechnet sich aus Material- und Montagekosten. Die Arbeit des Installateurs ist also inbegriffen. Das heisst: Ihre Mieterin bzw. deren Privathaftpflichtversicherung muss 2/35 der Kosten fürs neue Lavabo und 2/35 der Installationskosten bezahlen.
Dasselbe gilt auch für Malerarbeiten: Ein gewöhnlicher Anstrich mit Dispersionsfarbe ist nach 8 Jahren amortisiert. Verschmutzt ein Mieter die Wand, muss er nach 5 Jahren noch 3/8 der Kosten übernehmen. Und das heisst: Der Mieter muss die Kosten für Farbe und Maler nur anteilsmässig übernehmen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden