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K-Tipp 19/2007
12.11.2007
Ja. Wie bei der Kündigung müssen Sie als Vermieter auch die Kündigungsandrohung jedem Ehegatten in einem separaten Couvert zustellen. Dies gilt seit dem 1. Januar 2007 übrigens auch für eingetragene Partnerschaften. Aus Beweisgründen sollten Sie die Briefe eingeschrieben schicken.
Sie müssen den Mietern in diesen Briefen 30 Tage Zeit einräumen, um den ausstehenden Mietzins zu bezahlen. Diese Frist beginnt einen Tag nach Empfang des Briefes oder einen Tag nach dessen Abholung bei der Post.
Es kann sein, dass die Mieter den Brief einfach nicht abholen. Um sicherzugehen, dass Sie nicht zu früh kündigen, sollten Sie die Abholfrist der Post (in der Regel 7 Tage) zu den 30 Tagen dazuzählen.
Zahlen die Mieter innert 30 Tagen plus Abholfrist nicht, können Sie ihnen mit einer einmonatigen Frist auf Ende eines Monats kündigen.
Sie müssen den Mietern in diesen Briefen 30 Tage Zeit einräumen, um den ausstehenden Mietzins zu bezahlen. Diese Frist beginnt einen Tag nach Empfang des Briefes oder einen Tag nach dessen Abholung bei der Post.
Es kann sein, dass die Mieter den Brief einfach nicht abholen. Um sicherzugehen, dass Sie nicht zu früh kündigen, sollten Sie die Abholfrist der Post (in der Regel 7 Tage) zu den 30 Tagen dazuzählen.
Zahlen die Mieter innert 30 Tagen plus Abholfrist nicht, können Sie ihnen mit einer einmonatigen Frist auf Ende eines Monats kündigen.
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