Ja. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. Ist der von Ihnen gewünschte Ferientermin für den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen un- günstig, darf er Ihren Ferienwunsch ablehnen. Der Arbeitnehmer muss seine Ferien dann zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt beziehen. Ist dies nicht möglich, darf das Ferienguthaben ausnahmsweise ausbezahlt werden.

Da Ihr Arbeitgeber zurzeit und bis auf weiteres volle Auftragsbücher hat und auf jeden Angestellten angewiesen ist, darf er von Ihnen verlangen, dass Sie bis zum Schluss bleiben.

Aber: Wird der Ferienbezug in der Kündigungsfrist aus nicht stichhaltigen Gründen verweigert, darf der Arbeitnehmer seine Ferien auch gegen den Willen des Arbeitgebers beziehen und früher mit der Arbeit aufhören. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer sein Wegbleiben aber unbedingt vorher schriftlich ankündigen und den Schritt genau begründen.

(dw)


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