Nein. Derart weitgehende Vollmachten verletzen die Persönlichkeitsrechte der Versicherten und sind ungültig.

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Versicherung Einsicht in die Krankengeschichte eines Kunden nehmen will, braucht sie die schriftliche Einwilligung des Patienten.

Und: Wer einen Anspruch gegenüber einer Krankenkasse hat, ist verpflichtet, der Versicherung bei der Abklärung der Umstände zu helfen. Sonst kann diese sich weigern zu zahlen.

Das Gesetz macht aber klare Einschränkungen: Die Versicherung darf nur so weit Einsicht in Dossiers verlangen, als die Unterlagen für die Abklärungen der konkreten Zahlungspflicht notwendig sind. In Ihrem Fall braucht die Krankenkasse dafür nicht alle Ihre bisherigen Akten bei Ärzten, Spitälern, Behörden usw. Es reicht, der Kasse eine Vollmacht zur Einsicht in alle Unterlagen bezüglich der aktuellen Krankheit und Behandlung zu erteilen.

Übrigens: Patienten haben das Recht, ihre Krankengeschichte wie auch die von einer Versicherung gesammelten Daten jederzeit einzusehen.