Nein. Sie müssen diese Zeit nicht nachholen. Der Arbeitgeber darf Ihnen die Minusstunden auch nicht vom Lohn oder vom Fe­rienguthaben abziehen.

Sie haben Ihre Arbeitskraft wie vertraglich abgemacht zur Verfügung gestellt. Wenn der Arbeitgeber darauf verzichtet oder Sie wegen des Umbaus nicht im vereinbarten Umfang beschäftigen kann, darf dies für Sie keine Nachteile haben.

Allerdings hätte Ihr Arbeitgeber diese Situation allenfalls vermeiden können, indem er frühzeitig mit Ihnen gesprochen und nach sinnvollen Lösungen gesucht hätte. Der Umbau war ja schon lange geplant. Notfalls hätte er sogar ­Ferien oder allenfalls die Kompensation von Überstunden anordnen können – sofern bei Ihnen die Kompensation von Überstunden durch Freizeit vereinbart ist.  


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