Es kommt darauf an, wofür Ihre Frau das Geld ausgegeben hat.
Im Grundsatz gilt: Jeder Ehegatte ist für die Verträge, die er abschliesst, selber verantwortlich. Falls Ihre Frau das Darlehen beispielsweise für exklusive Designer-Möbel verjubelt hat oder wenn sie sehr teure Kleider für den persönlichen Gebrauch kauft und nicht zahlt, können Sie als Ehemann dafür nicht belangt werden.
Das gilt auch für Kredite, die für persönliche Zwecke aufgenommen werden.
Anders sieht es hinge-gen bei Anschaffungen und Dienstleistungen zum Wohl der ehelichen Gemeinschaft und der Familie aus.
Bei solchen Käufen für den täglichen Bedarf haften beide Ehepartner solidarisch. Dazu gehören unter anderem Nahrung, notwendige Kleidung und Haushaltsgeräte, Stromrechnung, Ausbildungs-kosten für die Kinder, Krankenkassen- sowie Unfallversicherungsprämien, Medikamente, Arzt- und Zahnarztrechnungen sowie Ausgaben für angemessene Bedürfnisse in den Bereichen Kultur und Freizeit.