Es kommt darauf an, wofür Ihre Frau das Geld ausgegeben hat.

Im Grundsatz gilt zwar: Jeder Ehegatte ist für die Verträge, die er abschliesst, selber verantwortlich. Falls Ihre Frau das Darlehen beispielsweise für exklusive Designer-Möbel verjubelt hat, falls sie sehr teure Kleider oder ein Auto für den persönlichen Gebrauch kauft und nicht zahlt, können Sie als Ehemann nicht belangt werden.

Das gilt auch für Warenhauskäufe, die mit der Kundenkarte auf Monatsrechnung getätigt wurden. Verantwortlich ist allein die Inhaberin der Karte.
Und es gilt auch für Kredite, die für persönliche Zwecke aufgenommen wurden.

Anders sieht es bei Anschaffungen und Dienstleistungen zum Wohl der ehelichen Gemeinschaft und der Familie aus.

Bei solchen Käufen für den täglichen Bedarf haften beide Ehepartner solidarisch. Dazu gehören unter anderem Nahrung, notwendige Kleidung und Haushaltsgeräte, Stromrechnung, Ausbildungskosten für die Kinder, Krankenkassen- sowie Unfallversicherungsprämien, Medikamente, Arzt- und Zahnarztrechnungen und Ausgaben für angemessene Bedürfnisse von Kultur und Freizeit.

Diese gemeinsame Haftung gilt übrigens auch, wenn die Frau ohne Wissen des Mannes einen Kleinkredit zur Begleichung des täglichen Bedarfs aufgenommen hat.

(hrs)