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K-Tipp 12/2006
14.06.2006
Ja. Das Gesetz schreibt zwingend die schriftliche Kündigung vor. Diese muss nach heutiger Gerichtspraxis eigenhändig unterschrieben sein. Das ist bei einer Kündigung per Fax, E-Mail oder mittels Fotokopie nicht der Fall. Deshalb sind solche Kündigungen ungültig und müssen wiederholt werden.
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