Ja. In den Geschäftsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen, steht klar, dass sich das Jahresabo automatisch verlängert, falls man es nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf kündigt.

Diese Frist haben Sie verpasst, deshalb müssen Sie noch ein Jahr zahlen. Der Umstand, dass Sie das Abo wegen des Umzugs zu Ihrer Freundin nicht mehr nutzen können, ändert daran nichts.

Sie können sich jedoch von Ihrer Pflicht befreien, wenn Sie dem Fitnesscenter eine zumutbare Ersatzperson vorschlagen, die zahlungsfähig und bereit ist, den Vertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen bzw. weiterzuführen.

Ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Fitnessklubvertrag ist aber auch aus wichtigen Gründen möglich - zum Beispiel nach einem Unfall, nach einer schweren Krankheit oder bei einem berufsbedingten Wohnortswechsel.

Ein freiwilliger Wechsel des Wohnortes wegen der Freundin ist allerdings kein wichtiger Grund.

Tipps für den Abschluss eines Fitnessklubvertrages:
- Grundsätzlich ist ein Vertrag verhandelbar. Vertragsbestimmungen können in gegenseitigem Einverständnis geändert, ergänzt oder gestrichen werden.
- Versuchen Sie, die Klausel mit der automatischen Vertragsverlängerung zu streichen. Oder versuchen Sie eine Änderung durchzusetzen, die fordert, dass der Fitnessklub Sie rechtzeitig an die automatische Vertragsverlängerung erinnert.
- Sie können das Abo auch sofort nach Abschluss kündigen, um die Frist nicht zu verpassen.
- Meiden Sie eine lange Vertragsdauer, selbst wenn es dafür einen Rabatt gibt.
- Überprüfen Sie die Bedingungen für zeitlich begrenzte Vertragsunterbrüche (zum Beispiel Krankheit, Militärdienst, Ferien oder Auslandaufenthalt).

Falls sich der Klub nicht verhandlungsbereit zeigt, erhalten Sie vielleicht bei der Konkurrenz bessere Bedingungen.

(oh)