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03.09.2012
Ja. Das Gesetz sagt unmissverständlich: «Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf nicht weiterverwendet werden.» Fundbüros dürfen also eine Identitätskarte (ID) nicht ihrem Besitzer zurückgeben.
Im Fundbüro läuft es in der Regel so ab: Die Angestellten kontrollieren die abgegebenen Fundsachen und ziehen Pässe und ID ein. Darauf werden diese zur Vernichtung ans kantonale Passbüro geschickt.
Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn eine Person ihren Ausweis als verloren meldet und dieser später doch noch zu Hause auftaucht. Auch hier muss die wiedergefundene ID dem Passbüro übergeben werden.
Weil die ID nicht mit einem Chip ausgestattet wird, ist sie im Vergleich zum Pass verhältnismässig günstig. Eine ID für Erwachsene kostet 65 Franken plus 5 Franken Porto, ein biometrischer Pass mit Chip (Pass 10) hingegen 140 Franken plus 5 Franken Porto.
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