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K-Tipp 10/2006
17.05.2006
Nein. Für den Lehrling müssten Sie nur zahlen, wenn er auch gearbeitet hätte - zum Beispiel als Handlanger. Bei kleineren Reparaturen oder Wartungen, die ein Mann allein ähnlich schnell ausführen könnte, darf ein zweiter Mann grundsätzlich nicht berechnet werden - egal ob Lehrling oder Geselle.
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Kostenabrechnung für Unterhaltsarbeiten
Guten Tag gerne möchte ich zu diesem Artikel Stellungnahme nehmen. Kürzlich musste ich eine Firme für eine Kanalreinigung beauftragen. Die Arbeit wurde durch eine Fachperson durchgeführt. Als Assistent hatte er einen Lehrling dabei welcher im ersten Lehrjahr tätig war jedoch keine Arbeit ausführte. Für den Arbeitsweg wurde mir die Hin und Rückfahrt und die effektife Arbeitszeit zum vollen Tarif für zwei Personnen berechnet. Da die Rechnung zuerst an die zuständige Hausververwaltung geschickt wurde welche die Firma beauftragt hatte wurde ich erst eine Woche später über die Kosten informiert. Dies hatte zur Folge dass die Frist für eine schriftliche Einsprache von 10 tagen bereits abgelaufen war. Gerne möchte ich sie um Ihre Meinung bitten wie ich mich in Bezug auf die Kosten wehren kann. Besten dank im Voraus Mit freundlichen Grüssen Costantini Rolando