Ja. Denn für Sie gelten die Bestimmungen der «Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Unfallversicherung». Dort steht sinngemäss: Wenn die versicherte Person etwas bezahlt erhält, was sie auch ohne Unfallfolgen regelmässig kaufen müsste - etwa Schuhe -, muss sie einen Selbstbehalt übernehmen.

Dieser Selbstbehalt ist im Tarifvertrag geregelt, den die Unfallversicherer mit den Orthopädie-Fachgeschäften geschlossen haben. Er besagt, dass Versicherte ab dem dritten Paar Massschuhe 120 Franken selber zahlen müssen. Deswegen kann Ihnen das Orthopädie-Fachgeschäft diese Summe direkt in Rechnung stellen.

Für andere Hilfsmittel, wie Prothesen, Korsetts, Brillen, Hörapparate und Fahrstühle, müssen Unfallopfer keinen Selbstbehalt zahlen.

(em)