Ja. Nach Gesetz verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheitsabsenz. Und weil Ihr Kündigungstermin auf den letzten Tag eines Monats fällt, verlängert sich Ihr Arbeitsverhältnis ins-gesamt um einen Monat. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Angestellten und kann nicht zu deren Lasten abgeändert werden.
Eine Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses auf Ende Oktober ist somit nur möglich, wenn Ihr Chef mit diesem Schritt einverstanden ist.