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04.04.2012
Nein. Eine Begründung darf der Verein nicht verlangen. Die Vereinsstatuten dürfen aber Ankündigungsfristen und mögliche Austrittstermine vorschreiben. Diese dürfen jedoch den Austritt nicht übermässig erschweren.
Beispiel: Ist ein Austritt laut Statuten nicht mindestens alle zwölf Monate möglich, kann man die Mitgliedschaft dennoch aufheben – und zwar unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist auf das Ende eines Kalenderjahres.
Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, den Austritt per Einschreiben zu erklären.
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