Nein. Eine Begründung darf der Verein nicht verlangen. Die Vereinsstatuten dürfen aber Ankündigungsfristen und mögliche Austrittstermine vorschreiben. Diese dürfen jedoch den Austritt nicht übermässig erschweren.

Beispiel: Ist ein Austritt laut Statuten nicht mindestens alle zwölf Monate möglich, kann man die Mitgliedschaft dennoch aufheben – und zwar unter Einhaltung einer sechs­monatigen Frist auf das Ende eines Kalenderjahres.

Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, den Austritt per Einschreiben zu er­klären.